Psychotherapie für Bundeswehrangehörige
Die psychotherapeutische Arbeit mit Soldatinnen und Soldaten bringt spezifische Anforderungen mit sich. Dienstliche Erfahrungen, klare Rollenvorgaben und ein oft funktional geprägtes Selbstverständnis wirken sich auf Symptomatik, Kommunikation und Therapieerwartungen aus.
Ich biete eine strukturierte, zielorientierte Verhaltenstherapie, die diesen Besonderheiten Rechnung trägt – mit einer klaren, nachvollziehbaren Herangehensweise und einem gemeinsamen Fokus auf wirksame Veränderungen. Neben einsatzbezogenen Themen stehen dabei ausdrücklich auch „alltägliche“ psychische Belastungen wie Depressionen, Angststörungen oder Erschöpfung im Fokus.
Abrechnung und Formalitäten
Die Behandlung erfolgt auf Grundlage der Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und der Bundeswehr.
Für den Beginn der Therapie benötigen Sie in der Regel:
- eine Vorstellung bei Ihrem Truppenarzt
- eine Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) für die ersten probatorischen Sitzungen durch diesen
- ggf. weitere dienstlich erforderliche Formulare (abhängig vom Einzelfall)
Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen konkret erforderlich sind, klären wir das unkompliziert vorab.